Professionelle
Bewertung
Nutzen Sie unser umfangreiches Marketingpaket für einen erfolgreichen Verkauf. Füllen Sie das Formular aus, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, um eine professionelle Bewertung Ihrer Immobilie an der Costa del Sol zu erhalten.
Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen, um Ihre Immobilie in Spanien zu verkaufen?
Erforderliche Unterlagen zur Listung und Veröffentlichung einer Immobilie gemäß Decreto 218/2005 de Andalucía und Real Decreto 515/1989:
- Escritura (Eigentumsurkunde) oder Nota Simple
- Aktuelle Quittungen für IBI (kommunale Grundsteuer) und Basura (Müllgebühr)
- Aktuelle Quittung der Gemeinschaftsgebühren
- Energieausweis
- DNI oder Reisepass & NIE
Falls der Eigentümer der Immobilie ein Unternehmen ist, benötigen wir außerdem:
- CIF des Unternehmens
- Eigentumsurkunde oder andere Unterlagen, aus denen hervorgeht, wer der Verwalter ist
- DNI oder Reisepass & NIE des Verwalters
Weitere interessante Unterlagen, sofern vorhanden:
- Licencia de Primera Ocupación (Erstbezugsgenehmigung)
- Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung der Eigentümergemeinschaft
- Strom-, Gas-, Wasser- & Internetrechnungen
- Lizenz für touristische Vermietung
- Erlaubt die Eigentümergemeinschaft Kurzzeitvermietungen?
- Andere kommunale Steuern & Gebühren
- Vollmacht
- Kontaktdaten des Rechtsvertreters
Welche Steuern und Gebühren muss ich zahlen, wenn ich meine Immobilie in Spanien verkaufe?















