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Verkauf Ihrer Immobilie an der Costa del Sol

Erfahren Sie, wie der Prozess des Immobilienverkaufs in Spanien abläuft und warum Sie StartGroup mit Ihrem Verkauf beauftragen sollten.

    Schulung und Zertifizierung

    Alle unsere Mitarbeiter werden bei ihrem Eintritt in das Unternehmen von einem externen Auditor geschult und anschließend jährlich auditiert. Alle Mitarbeiter sind in europäischen und spanischen Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche, DSGVO & spanischem Datenschutz sowie dem andalusischen Immobiliengesetz D.218/2005 zertifiziert. Im September 2021 war die StartGroup das erste Unternehmen weltweit, das vollständig nach dem neuen Schulungsprogramm der International Association of Property Professionals (AIPP) mit Sitz in London, Großbritannien, zertifiziert wurde.
    Wir haben zudem vier Mitarbeiter, die GIPE-Mitglieder sind.

    Marketing

    Werbung in mehreren Sprachen, sowohl national als auch international in ganz Europa. Wir bewerben unsere Immobilien sowohl in traditionellen Printmedien als auch unter Einsatz neuester Technologien auf allen wichtigen Internetplattformen sowie in den sozialen Medien. Mit 20 Jahren Erfahrung sind wir davon überzeugt, die perfekte Mischung aus neuen und alten Methoden zu haben, und wir investieren ständig in neue Technologien und Plattformen.

      Professionelle Bewertung

      Unsere geschulten Gutachter verfügen über langjährige und umfassende Erfahrung in der Bewertung von Immobilien und kennen ihre jeweiligen Gebiete sehr gut. Wir nutzen professionelle Tools, um für jede Immobilie einen maßgeschneiderten Marktbericht zu erstellen, und besprechen Qualitäten und Bedingungen mit dem Eigentümer vor Ort, um den endgültigen Verkaufspreis für die Veröffentlichung festzulegen.

      Professionelle Präsentation

      Bei der Besichtigung der Immobilie verfügen unsere Gutachter über professionelles Fotoequipment der neuesten Generation, um eine Serie hochwertiger Fotos aufzunehmen. Nach der Bearbeitung wird eine Auswahl der Fotos für die veröffentlichte Anzeige Ihrer Immobilie getroffen. Ein Listungsformular mit Qualitäten und Bedingungen wird für die Anzeige ausgefüllt. Basierend auf unseren Kenntnissen der Gemeinde, der Gegend, der Urbanisation und der Immobilie selbst wird zudem eine Beschreibung der Immobilie verfasst und für die Verwendung in unserem gesamten Marketing übersetzt.

      Vorteile bei Exklusivität

      Wir zwingen niemanden, einen Exklusivvertrag mit uns für den Verkauf einer Immobilie zu unterzeichnen, aber das Marketing und die Präsentation sind wesentlich umfangreicher. Wenn Sie sich für einen Exklusivvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten entscheiden, bieten wir:

      1. Professioneller virtueller Rundgang mit geführter 360-Grad-Tour.
      2. Professionelle Grundrisse Ihrer Immobilie
      3. Drohnen-Übersicht über die Nachbarschaft der Immobilie und Dienstleistungen in der Umgebung
      4. Kostenloser Energieausweis
      5. Präsentation im Bereich „Herausragende Immobilien“ unserer Webseite in 5 Sprachen
      6. Eigenes Google-AdWords-Budget für hervorgehobene Immobilien
      7. Bezahlte Platzierung auf nationalen und internationalen Immobilienportalen in ganz Europa

        Lokale Präsenz

        Wir wurden 2003 in Calahonda, Mijas Costa, gegründet, wo sich unser Hauptsitz befindet. Unser Immobiliengutachter David Hemmings, der Englisch und Spanisch spricht, wird Ihnen gerne behilflich sein!

        Unser zweites Büro befindet sich in Torrequebrada, Benalmádena, und wurde im September 2021 eröffnet. Unser Immobiliengutachter Daniel Holmquist, der Schwedisch, Englisch und Spanisch spricht, wird Ihnen jede Hilfe zukommen lassen, die Sie benötigen!

        Unser drittes Büro befindet sich in La Cala de Mijas und wurde im Juli 2022 eröffnet und freut sich ebenfalls darauf, von Ihnen zu hören!

        Mehrsprachiges Immobilienteam StartGroup

        Mehrsprachiger Service

        Unser Team spricht 14 verschiedene Sprachen: Englisch, Spanisch, Schwedisch, Niederländisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Griechisch, Ungarisch, Rumänisch, Italienisch und Portugiesisch.

        Professionelle

        Bewertung

        Nutzen Sie unser umfangreiches Marketingpaket für einen erfolgreichen Verkauf. Füllen Sie das Formular aus, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, um eine professionelle Bewertung Ihrer Immobilie an der Costa del Sol zu erhalten.

        Für den Verkauf in Spanien benötigte Unterlagen

        Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen, um Ihre Immobilie in Spanien zu verkaufen?

        Erforderliche Unterlagen zur Listung und Veröffentlichung einer Immobilie gemäß Decreto 218/2005 de Andalucía und Real Decreto 515/1989:

        • Escritura (Eigentumsurkunde) oder Nota Simple
        • Aktuelle Quittungen für IBI (kommunale Grundsteuer) und Basura (Müllgebühr)
        • Aktuelle Quittung der Gemeinschaftsgebühren
        • Energieausweis
        • DNI oder Reisepass & NIE

        Falls der Eigentümer der Immobilie ein Unternehmen ist, benötigen wir außerdem:

        • CIF des Unternehmens
        • Eigentumsurkunde oder andere Unterlagen, aus denen hervorgeht, wer der Verwalter ist
        • DNI oder Reisepass & NIE des Verwalters

        Weitere interessante Unterlagen, sofern vorhanden:

        • Licencia de Primera Ocupación (Erstbezugsgenehmigung)
        • Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung der Eigentümergemeinschaft
        • Strom-, Gas-, Wasser- & Internetrechnungen
        • Lizenz für touristische Vermietung
        • Erlaubt die Eigentümergemeinschaft Kurzzeitvermietungen?
        • Andere kommunale Steuern & Gebühren
        • Vollmacht
        • Kontaktdaten des Rechtsvertreters


          * = Pflichtfeld

          Welche Steuern und Gebühren muss ich zahlen, wenn ich meine Immobilie in Spanien verkaufe?

          Kosten beim Immobilienkauf in Spanien

           

          Vom Verkäufer zu zahlende Steuern in Andalusien

          Beim Verkauf einer Immobilie an der Costa del Sol fallen in der Regel zwei Steuern an: die kommunale Plusvalía und die Kapitalertragsteuer. Bis vor kurzem wurde die Plusvalía auch dann gezahlt, wenn eine Immobilie mit Verlust verkauft wurde. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Mai 2017 erklärte dies jedoch für verfassungswidrig, sodass die Plusvalía nun nur noch gezahlt wird, wenn ein wirtschaftlicher Gewinn erzielt wird, genau wie bei der Kapitalertragsteuer. Da jedoch jedes Rathaus dies unterschiedlich handhabt, erkundigen Sie sich bitte je nach Gemeinde.

          Kommunale Plusvalía

          Diese Steuer ist eine kommunale Steuer, die auf der Erhöhung des steuerpflichtigen Wertes des Grundstücks im Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie basiert. Die Steuer muss individuell berechnet werden. Je länger die Immobilie im Besitz war, desto mehr zahlen Sie. StartGroup berechnet die Plusvalía gerne für Sie, wenn Sie Ihre Immobilie zum Verkauf anbieten, damit Sie von Anfang an über alle Informationen verfügen. Seit im November 2021 neue Kriterien festgelegt wurden, kann die Plusvalía nun entweder auf Basis des tatsächlichen Gewinns (ähnlich der Kapitalertragsteuer) oder durch Multiplikation eines Koeffizienten (der von jedem Rathaus festgelegt wird) mit dem Katasterwert der Immobilie berechnet werden. Der Steuerpflichtige kann die für ihn günstigste Berechnungsmethode wählen.

          Kapitalertragsteuer

          Derzeit beträgt die Steuer für steuerlich Ansässige 19 % für die ersten 6.000 Euro Gewinn, 21 % für den Betrag zwischen 6.000 und 50.000 Euro Gewinn und 23 % für Beträge über 50.000 Euro. Für Nichtansässige beträgt die Kapitalertragsteuer 19 %. Der Kapitalertrag wird auf Basis des tatsächlichen Gewinns berechnet, was bedeutet, dass Sie die beim Kauf angefallenen Abschlusskosten abziehen dürfen: ITP/IVA/AJD, Notargebühren, Grundbuchgebühren, Anwaltskosten sowie die Kosten beim Verkauf, d. h. Plusvalía-Steuer, Immobilienmakler- und Anwaltsgebühren.

          Steuerrückbehalt für Nichtansässige

          Bei nichtansässigen Verkäufern ist der Käufer gesetzlich verpflichtet, 3 % des Kaufpreises einzubehalten und diesen im Namen des Verkäufers direkt an das Finanzamt abzuführen. Dies ist eine Maßnahme zur Verhinderung von Steuerhinterziehung durch Verkäufer, die in einem anderen Land ansässig sind. Der Verkäufer hat nach erfolgter Zahlung 90 Tage Zeit, eine Steuererklärung für die Kapitalertragsteuer einzureichen, aus der hervorgeht, wie viel gezahlt werden muss. Wenn beim Verkauf kein Gewinn erzielt wird, werden die 3 % vom Finanzamt an den Verkäufer zurückgezahlt. Dies kann auf ein spanisches Bankkonto oder ein Konto des Verkäufers in einem anderen EU-Land erfolgen.

           
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